Rechtliche Hilfe bei allen Rechtsthemen
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ein Großteil der Beschäftigten hierzulande wissen über ihre zustehenden Rechte nur unzureichend Bescheid. Im Arbeitsrecht ist etwa der Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen spezifisch geregelt.
Wie eine Kündigung aussehen muss
Das Gesetz hat bestimmte Erfordernisse an die Form einer rechtssicheren Entlassung gestellt, sie muss zwingend in Schriftform abgefasst und vom Geschäftsinhaber unterschrieben werden. Mündliche ausgesprochene Kündigungen sind demnach unwirksam. Des Weiteren muss die Kündigung eine Kündigungsfrist enthalten, deren Länge sich etwa nach der Dauer der Zugehörigkeit zum Betrieb bemisst. Allerdings beischweren Vergehen, wie beispielsweise Diebstahl am Arbeitsplatz kann der Arbeitgeber eine fristlose bzw. außerordentliche Kündigung aussprechen, die gleich darauf in Kraft tritt.
Bei kleineren Fehlleistungen sieht das Arbeitsrecht zunächst eine Abmahnung an den Arbeitnehmer vor. Auf diese Weise soll dem Mitarbeiter die Chance gegeben werden sein Fehlverhalten zu ändern.
Bei außerordentlichen Kündigungen muss der Arbeitgeber grundsätzlich dies durch einen gewichtigen Grund rechtfertigen.
Natürlicherweise gehen die Meinungen über den Schweregrad einer Fehlleistung meistens erheblich auseinander, auch und gerade bei den Gerichten. Insofern ist es außerordentlich angemessen zweifelhafte Kündigungen mittels einer Kündigungsschutzklage anzufechten. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist für dieses Vorgehen genau der richtige Partner.
Das Rechtsgebiet Medizinrecht
Das Medizinrecht regelt in hierzulande unter anderem alle Rechte und Pflichten die aus der Abhängigkeit Mediziner und Patient resultieren.
Hierbei geht es um ein ziemlich vielschichtiger Rechtsbereich, in welchem sich meistens nur Fachanwälte gänzlich auskennen.
Probleme sind oft mit langwierigen und zähen Verhandlungen verbunden
Fälle aus dem Medizinrecht sind häufig vornehmlich zäh und umständlich. Oftmals stehen hohe Ansprüche aus Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld im Raum, während die Haftpflichversicherungen der Ärzte nichts unversucht lassen um sich vor solchen Zahlungen zu drücken.
In diesem Verhältnis wird häufig mit harten Bandagen gerungen. Wenige Ärzte fühlen sich dazu in der Lage ihr eventuelles Fehlverhalten einzugestehen und dafür geradezustehen, manchmal fürchten sie berufliche Einschränkungen und werden zum anderen nicht selten sogar von ihren Versicherungen einfach dazu angehalten nichts zuzugeben. Sogar wenn der Arzt deutlich Schnitzer gemacht hat und selbige auch gerne einräumen würde, so werden häufig von den Versicherungen sprichwörtliche Maulkörbe verordnet.
Die Nachweispflicht für Behandlungsfehler liegt üblicherweise beim Geschädigten
Die Gesetzgebung verlangt von dem Patienten die Pflicht, einen ursächlichen Bezug zwischen medizinischem Behandlungsfehler und der daraus folgenden Schädigung nachzuweisen. Kurzum, der Patient muss belegen, dass der Arzt unmissverständlich Schuld ist.
Was sich in der Realität bedauerlicherweise oft als außerordentlich schwierig gestaltet. Gewöhnlich kann nur ein Gutachter den Zusammenhang nachweisen.Angesichts der schwierigen Ausgangsstellung und der allgemeinen Kompliziertheit der Sachlage ist es deshalb erforderlich anzuraten einen auf diesen Rechtsbereich spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren. Man kann sich erstmal auch per Rechtsberatung eine Übersicht über die Möglichkeiten verschaffen.
See this Amp at http://amplify.com/u/a1dlqx
-
von shopping-one gepostet